Notfallverordnung für Neonicotinoide in Baden Württemberg
10.02.2021
Angriff auf Honig- und Wildbienen in Baden-Württemberg per Notfallverordnung erlaubt
2018 hat die Europäische Union die Pflanzenschuttmittelgruppe Neonicotinoide als umwelt- und gewässergefährdend eingestuft und ihren Einsatz, auch zum Beizen von Saatgut für Zuckerrüben, Mais etc., verboten. Ein Hintertürchen ist allerdings offen geblieben – die Notfallzulassung.
Genau dieses Hintertürchen wurde nun von Agrarminister Hauck (CDU) geöffnet um beim Bund die Notfallzulassung für das Neonicotinoid Thiamethoxan zu beantragen. Diese Notfallzulassung wurde erteilt. Damit darf die Südzucker AG vom 1. Januar bis 30.April 2021 auf 12.000 Hektar mit diesem für Insekten, Bodenlebewesen und damit in Folge auch für Vögel extrem giftigen Mittel gebeiztes Saatgut für Zuckerrüben ausbringen. Der Stoff soll Blattläusen und mit ihnen dem Vergilbungsvirus den Garaus machen.
Der Antrag auf Notfallzulassung wurde knapp ein halbes Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Biodiversität gestellt. Dieses Gesetz entstand zur Abwendung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und wurde unter Beteiligung der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden erarbeitet. Unter anderem ist Ziel dieses Gesetztes den Einsatz von Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2025 um 50% zu reduzieren. Fraglich ist, wie dieses Ziel mit Notfallzulassungen erreicht werden soll.
Selbst bei „bestimmungsgemäßer Ausbringung“ lässt sich als Kollateralschaden die gleichzeitige Tötung von anderen Insekten und Bodenlebewesen nicht vermeiden. Die Schädigung der bedrohten Insektenwelt geht also unbegrenzt weiter, nun im Wege der Notfallzulassung, trotz der Zusagen und Versprechungen der Politik.
Das 2008 durch den Einsatz des Beizmittels Clothianidin (ebenfalls ein Neonicotinoid) verursachte millionenfache Bienen und Insektensterben kann mit fahrlässigem Verhalten erklärt werden, die jetzige Schädigung der Insektenwelt erfolgt, nach dem seit 2008 erfolgten Wissenszuwachs über die Schädlichkeit der Insektizide, vorsätzlich.