Hochwasserschutz Malsch - zur Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2024

07.10.2024

Über das Ringen um die beste Lösung.

Zur Planung Hochwasserschutz Malsch

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen mit welchen Varianten (Hochwasserrückhaltebecken im Waldprechtstal, Hochwasserrückhaltebecken beim Schwimmbad und Hochwasserüberleitung Tannelgraben) des künftigen Hochwasserschutzes die Gemeinde in das Planfeststellungsverfahren geht. Gleichzeitig wurde bereits in der Sitzung und in verschiedenen Medien gewarnt, die rasche Umsetzung der von der Gemeinde geplanten Maßnahmen evtl. durch Klagen nicht zu verzögern, um die Sicherheit der Malscher Bürger nicht zu gefährden.
Warum diese Drohungen und gegen wen richten sie sich?
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren.
Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst „unter einen Hut“ zu bringen.
Um Einwendungen und Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss möglichst zu vermeiden, ist es unerlässlich, frühzeitig über die sinnvollste Lösung zu ringen.
Dem Stellen wir uns und bringen uns in diesen demokratischen Prozess ein.
Wir, der Verein für Natur- und Umweltschutz Malsch e.V., vertreten die Belange der Natur im Allgemeinen und im Besonderen setzen wir uns für eine ökologische Umsetzung von Baumaßnahmen auf der Malscher Gemarkung ein.
Deshalb haben wir uns bei dem Scopingverfahren am 11.05.2022 beteiligt und auf den Informationsveranstaltungen über den Hochwasserschutz der Gemeinde mit ökologischen Verbesserungen zu Wort gemeldet. Wir haben auch den direkten Draht zu der Gemeinde und dem Planer gesucht und in einer Vor-Ort-Begehung unsere Vorstellungen erläutert.
Zu einer weiteren Zusammenarbeit ist es, obwohl von der Gemeinde zugesagt, leider nicht gekommen. Wir wurden auf eine vorschriftsmäßige Vorgehensweise verwiesen.
In der letzten Infoveranstaltung der Gemeinde am 05.12.2023 kam bei einer Wortmeldung aus der Mitte der Bevölkerung ein Vorschlag, der auf unserer Ableitungsvariante des Tannelgrabens aufbaut, aber weitere Vorteile bietet. Der Vorschlag betrachtet neben den ökologischen Folgen für die in Privatbesitz befindlichen FFH-Wiesen durch die von der Gemeinde geplanten Ableitung des Tannelgrabens sowohl die Baukosten als auch die Folgekosten. Es ist nie zu spät sich mit einem ernst zu nehmenden Vorschlag zu beschäftigen.
Der Vorschlag geht davon aus, dass von der Fassung des Tannelgrabens bis zum Waldausgang eine durchgehende Verdolung der Hochwasserableitung (nicht des Baches selbst) möglich ist.
Die Technische Lösung, die Hochwasserableitung des Tannelgraben quer über die privaten Wiesen mit all ihren ökologischen Nachteilen, ist nach wie vor die von der Gemeinde bevorzugte Variante. Ob sie auch genehmigungsfähig ist und die zeitlich die am schnellsten realisierbare Variante darstellt, wird sich noch herausstellen müssen.
Wir sind in diesem demokratischen Prozess bestimmt keine Bremser und auch keine Verhinderer des Hochwasserschutzes, obwohl wir so manche Kröte, wie z. B. die beiden Hochwasserrückhaltebecken, haben schlucken müssen.
Wir haben es nicht zu vertreten, dass Jahrzehnte in Sachen Hochwasserschutz nichts passiert ist. Wir haben es auch nicht zu vertreten, dass der Scopingtermin, bei dem alle Hinweise und Einwendungen vor Beginn der eigentlichen Planung gesammelt werden sollen, viel zu spät angesetzt wurde und deshalb mit vermeidbaren Nachkartierungen und nachträglichen Prüfung von Alternativen Zeit verloren ging.
Dass der Scopingtermin in dem alle Ideen und Vorschläge der „Träger öffentlicher Belange“ für eine einvernehmliche Lösung erst nach der fertigen Planung durch das Planungsbüro angesetzt wurde und so nur noch schwer andere Gesichtspunkte zulies, ist der eigentlich Grund für den beklagten Zeitverlust.
Wir werden uns in diesem demokratischen Verfahren auch weiterhin einbringen, dass neben einem technisch funktionierenden Hochwasserschutz auch Umwelt- und finanzielle Gesichtspunkte berücksichtigt werden.