Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein

31.10.2018

Entwurf, Stand: Oktober 2018

Der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt sind die zwei zentralen Herausforderungen für Natur und Mensch. Die Auswirkungen sind bereits in unseren Ortschaften deutlich zu spüren.
Dem Raubbau an der Natur muss deswegen kraftvoll gegengesteuert werden, sonst verliert am Ende nicht nur die Natur sondern auch der Mensch. Diese Dramatik können wir aus dem vorliegenden Entwurf des Landschaftsrahmenplans nicht heraus lesen.
Die vorliegenden Planungen sind in Bezug auf die Gemeinde Malsch lückenhaft. In vielerlei Hinsicht ist die Gemeinde unterrepräsentiert. Deshalb lehnt der Verein für Natur und Umweltschutz e.V. Malsch den vorliegenden Landschaftsrahmenplan in Teilbereichen ab.
Wir bitten, die aufgeführten Punkte entsprechend nachzutragen.
 
Grundsätzliche Anmerkungen:
Die Karten sind im Allgemeinen nur schwer lesbar und in Teilbereichen sind sie für uns nicht eindeutig, weil die Farben für die einzelnen Darstellungen übereinander liegen.
Die Offenlage war anfänglich nicht vollständig, diverse Anhänge wurden nachgeschoben. Für eine gründliche Stellungnahme war die Offenlagefrist nicht ausreichend.
 
L2           Erhalt von Hohlwegen
Nördlich und südlich von Malsch sind ebenfalls Hohlwege vorhanden, die auf der Karte ebenfalls dargestellt werden müssen. Z.B.: Nördlich von Malsch die 1. und 2. Bollenhohl, südlich von Malsch die Klammen Münchwingert-, Klausenheck-, Aspen- und Heckelbachklamm, die Heerweghohl und der Kapellenbuckel.
L4           Erhalt von Stufenrainen
Südlich von Malsch in den Gewannen Münchwingert, Klausenheck, Espich und zwischen Sulzbach und Malsch sind in der Vorbergzone ebenfalls zusammenhängende Gebiete mit Stufenrainen vorhanden.
L9            Erhalt von kleinräumig strukturierten Gebieten
Entlang der L607 sind zwischen Malsch und Sulzbach überwiegend kleinräumig strukturierte Gebiete vorhanden. Die bereits ausgewiesenen Teilbereiche sind

entsprechend auszuweiten bzw. zu verbinden.
Die Flächen Mönchsäcker/Haft, Querlach, Speckäcker, Reitheck südlich von Malsch und die Gebiete Pfuhl bis Lindenhardter Wegbach nördlich von Malsch sind als kleinräumig strukturierte Gebiete ebenfalls in den Plan aufzunehmen bzw. die bereits ausgewiesenen Teilbereiche sind entsprechend auszuweiten bzw. zu verbinden.
L13        Erhalt von ruhigen Gebieten
Die ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen beeinflussen die ausgewiesenen Ruhegebiete in den Bereichen Wulzenkopf, Sulzberg und Hohlberg. Wenn nichts rechtlich Verbindendes  entgegensteht, müssen diese Gebiete vergrößert werden.
L15        Anpflanzung von Hecken, Alleen und Feldgehölzen
Auf dem Gebiet zwischen Autobahn und B3 nördlich der L608 sollten z. B. im Bereich Brunnenweg Anpflanzungen erfolgen.
A1/A2   Erhalt und Entwicklung von Auen und Fließgewässer
Kleinere und örtlich bedeutsame Fließgewässer sind auf der Karte nicht berücksichtigt. So fehlt der Kaufmannsbrunnenbach (Tannelgraben), der Lindenhardter Wegbach und ergänzend das Mittelbächle und das Nächstenbächle.
K1          Erhalt bioklimatischer Ausgleichsfunktionen
Um die Frischluftzufuhr von Malsch nicht zu gefährden, sollten unbedingt auch das obere Waldprechtstal (besonders wertvoller Bereich), der Hungerbühl (besonders wertvoller Bereich), die Bühn (besonders wertvoller Bereich), sämtliche Streuobstwiesen um Malsch, und die Krautgärten (beide mindestens wertvolle Bereiche) aufgenommen werden.
P14        Engstellen zwischen Siedlungsräumen
Aufgrund des Durchlasses unter der Autobahn (höhe Parkplatz Silbergrund/Schleifweg und Fuchseck) sind Tierbewegungen Richtung Schwarzwald nicht auszuschließen.
In diesem Bereich ist es deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein Wildkorridor existiert. Aus diesem Grund muss die Engstelle zwischen den Siedlungsräumen Malsch und Muggensturm offengehalten werden.
 
 
 
 
Eigene Anmerkungen:
Es fehlen nach unserer Meinung ausgewiesene Gebiete für bestimmte Arten oder auch nur punktuelle Hinweise zu wichtigen regionalen Vorkommen.

Beispiele:
Neben den Wildkorridoren fehlen die Amphibienwanderwege.  So sind am Südrand von Sulzbach bedeutende Krötenwanderungen und zwischen Malsch und  Muggensturm  zwischen Vorbergzone und Bruchgebiet Amphibienwanderungen (hier Springfrosch, Grasfrosch und Kröten) zu verzeichnen. In diesem Bereich wurden bei der Neuerstellung der L 608 extra mehrere Krötentunnel gebaut.

Punktuell darstellbar wären einzigartige Vorkommen wie Saftlinge in Völkersbach, Schmetterlingsarten wie z.B. bestimmte Bläulinge oder wenn keine Amphibienwege darstellbar sind die Vorkommen von Amphibienarten als Hinweis in den entsprechenden Gebieten.
Es ist wichtig, innerhalb des Landschaftsrahmenplans Hinweise auf solche Vorkommen zu geben, um in der nachgeordneten Planung hierzu nähere Untersuchungen veranlassen zu können. Deshalb sind innerhalb des Landschaftsrahmenplans alle Hinweise auf besondere Vorkommen zu sammeln und zumindest punktuell als Hinweis für die nachgeordnete Planung einzutragen. Hinsichtlich faunistischer Inhalte existieren im Landschaftsrahmenplan deutliche Lücken.

Punktuell aufzunehmen wären auch bedeutsame Quellen, deren Standorte zu schützen sind. So z.B. die Quellen, die der Trinkwasserversorgung der Ortschaften Malsch (Kaufmannsbrunnen-Quelle), Sulzbach, Waldprechtsweier (Stockbrunnen-Quelle) und Völkersbach (Lindenbrunnen-Quelle) dienen und die Quellen des Waldprechtsbach und des Kaufmannbrunnenbachs.

Neben der Struktur der Landschaft ist das Landschaftsbild ebenfalls zu schützen. So ist am Beispiel Malsch die Sicht von der Rheinebene zur Schwarzwaldhangkante prägend für die Gegend und dementsprechend zu erhalten.